Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, vorausgesetzt dass der Mietspiegel von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Mietspiegel sollen im Abstand von 2 Jahren der Markentwicklung angepasst werden (siehe § 558c BGB).
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter Mietspiegel (siehe § 558d BGB).