Der Immobilienmakler ist ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeerlaubnis nach §34c Gewerbeordnung), der Interessenten Immobilien nachweist oder vermittelt. Der Immobileinmakler erhält im Erfolgsfall eine Provision oder Courtage.
Einen speziellen Ausbildungsgang für Immobilienmakler gibt es nicht und die Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. An Rechtsvorschriften sind in erster Linie die §§ 652ff. BGB, die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und das Wohnungsvermittlungsgesetz zu beachten.
Immobilienmakler aus Freiburg - Wir verkaufen und vermieten Ihr Haus oder Ihrer Wohnung - Als Sachverständiger (DIA) für Immobilienbewertung stehen wir Ihnen bei Ihrem Verkauf oder Ihrer Vermietung kompetent beiseite. Wir präsentieren Ihre Immobilie in über 50 Immobilien-Internetportalen.