| Info zum Bplan: | Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Das Grundstück ist als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Nach B-Plan (§8) Zulässig sind: - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können, - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, - Tankstellen.
Ausnahmsweise könnne zugelassen werden: - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, - Vergnügungsstätten, Einschränkung: nur Diskotheken mit ca. 100 Sitzplätzen |
|---|